Erklärung zur Barrierefreiheit

Der VENROB – Verbund Entwicklungspolitischer Nichtregierungsorganisationen Brandenburgs e.V. ist bemüht, seine Website im Einklang mit den nationalen und landesrechtlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit (Gesetz des Landes Brandenburg zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen – BbgBGG sowie der Brandenburgischen Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung – BbgBITV) barrierefrei zugänglich zu machen.

Website

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://fairgabe-in-brandenburg.de.

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:

VENROB – Verbund Entwicklungspolitischer Nichtregierungsorganisationen Brandenburgs e.V.
Tuchmacherstraße 49
14482 Potsdam-Babelsberg
Telefon: +49 (0) 331 704 89 66
Telefax: +49 (0) 331 270 86 90
E-Mail: info@venrob.de

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist aus technischen und strukturellen Gründen derzeit noch nicht vollständig mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar. Im Einzelnen:

Unvereinbarkeit mit den Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind derzeit noch nicht vollständig barrierefrei:

  • PDF-Dokumente und Downloads: Auf der Website bereitgestellte Leitfäden, Broschüren, Muster-Beschlüsse und Publikationen liegen aufgrund der gewachsenen Historie und des Dateivolumens noch nicht durchgehend als barrierefreie, getaggte PDF-Dokumente vor.
  • Tastaturnavigation und visueller Fokus: Die Bedienbarkeit der Website ausschließlich über die Tastatur (z. B. das Durchschalten von Menüs, Dropdowns und interaktiven Elementen) ist im aktuellen Layout-Framework nicht lückenlos gewährleistet. Visuelle Fokus-Indikatoren sind teilweise unterdrückt oder schwer erkennbar.
  • ARIA-Attribute und Screenreader-Kompatibilität: Interaktive Module (z. B. Akkordeons, mobile Navigations-Trigger oder Slider) beinhalten teilweise unvollständige ARIA-Labels und Rollenbezeichnungen, was die korrekte Erfassung und Ausgabe durch Screenreader einschränkt.
  • Semantische Überschriftenhierarchie: Die logische Reihenfolge der Überschriften (H1 bis H6) ist auf einzelnen Unterseiten nicht durchgehend strikt eingehalten, da Überschriften im bisherigen Layout teilweise zu rein optischen Gestaltungszwecken eingesetzt wurden.
  • Kontrastverhältnisse: Bei einzelnen grafischen Elementen sowie bei Texten auf Bild- und Farbhintergründen wird das empfohlene Mindestkontrastverhältnis von 4,5:1 nicht überall erreicht.
  • Alternativtexte (Alt-Tags): Nicht alle eingebundenen Bilddateien und grafischen Elemente verfügen über deskriptive Alternativtexte oder sie sind unzureichend präzise formuliert.

Unverhältnismäßige Belastung

Folgende Inhalte werden derzeit nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt, weil dies für uns zu einer unverhältnismäßigen Belastung führen würde:

Die aktuelle Website basiert auf einer älteren Systemarchitektur (WordPress mit dem Divi-4-Framework). Als gemeinnütziger Trägerverein steht VENROB e.V. vor der Aufgabe, digitale Barrierefreiheit mit den verfügbaren personellen und wirtschaftlichen Ressourcen von Förderprogrammen in Einklang zu bringen. Eine kurzfristige, rückwirkende Code-Sanierung des bestehenden Systems sowie das manuelle Nachtragen von Tags in sämtlichen historischen PDF-Archiven würde einen unverhältnismäßig hohen Ressourcenaufwand bedeuten.

Aus diesem Grund verzichten wir auf eine kleinteilige Reparatur des Bestandssystems. Stattdessen ist eine vollständige technologische Neuentwicklung der Website (Relaunch und System-Upgrade) geplant, um die Barrieren grundlegend an der Wurzel zu beheben.

Ausnahmen vom Anwendungsbereich der Vorschriften zur Barrierefreiheit

Von den Anforderungen zur Barrierefreiheit ausgenommen sind folgende Inhalte:

  • Datei-Downloads und PDF-Dokumente, die vor dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden und für die aktiven Verwaltungsprozesse oder laufende Förderprojekte nicht zwingend erforderlich sind.
  • Inhalte und Dienste von externen Drittanbietern (z. B. eingebundene Karten, Video-Player oder externe Analyse-Tools), auf deren technische Code-Gestaltung wir keinen direkten Einfluss haben.

Barrierefreie Alternativen

Sollten Sie auf unserer Website auf Barrieren stoßen, die Sie an der Nutzung unserer Informationen, Fachpublikationen oder Dokumente hindern, bieten wir Ihnen unkomplizierte alternative Kommunikationswege an:

  • Telefonische Beratung: Sie erreichen unser Team telefonisch unter +49 (0) 331 704 89 66. Wir unterstützen Sie persönlich bei Ihrem Anliegen und verlesen oder erklären Ihnen benötigte Informationen direkt.
  • Anfrage per E-Mail: Senden Sie eine Nachricht mit Beschreibung der Barriere und Ihrem Anliegen an info@venrob.de. Wir stellen Ihnen die gewünschten Dokumente oder Informationen in einem für Sie zugänglichen Format oder auf alternativem Wege zur Verfügung.

Evaluationsmethode

Selbsteinschätzung durch interne Analyse der technischen Systemarchitektur (WordPress und Page-Builder-Struktur) anhand der Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG 2.1 Level AA) sowie durch den punktuellen Einsatz standardisierter Entwickler-Tools zur Prüfung von Kontrasten, Semantik und Tastaturbedienbarkeit.

Weitergehende Maßnahmen zur Verbesserung des barrierefreien Zugangs zu unserer Website

Der VENROB e.V. verfolgt das Ziel, seine digitalen Angebote und Informationsportale nicht nur formal konform, sondern praktisch uneingeschränkt nutzbar zu gestalten.

Da die bestehende Website auf dem Divi-4-Framework basiert, ist die Beseitigung struktureller Barrieren im alten Code ineffizient. Um eine nachhaltige Barrierefreiheit zu gewährleisten, befindet sich ein vollständiges systemseitiges Upgrade auf das moderne Divi-5-Framework in der Planung (Zielhorizont: Umsetzung bis Ende 2026).

Im Rahmen dieser technischen Migration werden folgende Maßnahmen umgesetzt:

  • Saubere Code-Struktur: Aufbau auf einer modernen, semantischen HTML-5-Architektur, die nativ für Screenreader und assistive Technologien optimiert ist.
  • Strikte Standard-Einhaltung: Konsequente Umsetzung der Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG 2.1 / 2.2 Level AA) bereits im Basis-Layout (z. B. durchgehend hohe Kontraste, skalierbare Schriften, sichtbare Fokus-Rahmen und lückenlose Tastaturbedienbarkeit).
  • Eliminierung von technischem Ballast: Vollständiger Verzicht auf veraltete Page-Builder-Strukturen zugunsten einer schlanken, performanten und barrierefreien Code-Basis.
  • Optimierung neuer Dokumente: Zukünftig neu veröffentlichte PDF-Publikationen und Leitfäden werden bereits bei der Erstellung im Layout-Prozess als barrierefreie Dokumente angelegt.

Die vollständige Beseitigung der aktuell noch bestehenden Einschränkungen erfolgt schrittweise mit dem Abschluss der System-Migration bis Ende 2026.

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, und nachdem Sie uns darüber informiert haben keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle des Landes Brandenburg wenden:

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg
Landesbehindertenbeauftragte | Durchsetzungsstelle
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13, Haus S
14467 Potsdam

E-Mail: Durchsetzung.BIT@MSGIV.Brandenburg.de

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 13.07.2026 erstellt und zuletzt überprüft.