LEITFADEN zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von Software (Neufassung 2023)

Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von Software (2023)

Wieviel Strom verbraucht ein Computer und welche Emissionen entstehen durch die Hardware-Ausstattung einer Behörde? Diese Faktoren werden maßgeblich von der eingesetzten Software bestimmt. Wenn die Anforderungen von Programmen an die Hardware übermäßig hoch sind, müssen funktionsfähige Geräte oft vorzeitig ausgemustert werden – es kommt zur sogenannten softwarebedingten Obsoleszenz.

Um dem entgegenzuwirken, hat das Umweltbundesamt (UBA) den „Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von Software“ (2023) veröffentlicht. Er bietet Beschaffungsstellen und Bedarfsträgern praxisnahe Unterstützung, um Nachhaltigkeitsaspekte rechtssicher in IT-Ausschreibungen zu integrieren.

Der Maßstab: Blauer Engel für Software (DE-UZ 215)

Die Empfehlungen und Kriterien dieses Leitfadens basieren auf dem Umweltzeichen „Blauer Engel für ressourcen- und energieeffiziente Softwareprodukte“ (DE-UZ 215). Damit steht Vergabestellen eine fundierte Bewertungsmethodik zur Verfügung, um die umweltbezogenen Eigenschaften von Softwareprodukten objektiv beurteilen zu können.

Software kaufen oder entwickeln lassen?

Der Leitfaden unterscheidet klar zwischen zwei Beschaffungswegen und zeigt auf, wie Umweltkriterien in beiden Fällen greifen:

  1. Beschaffung von Standard-Software: Hier können die Kriterien gezielt als Ausschlusskriterien (Mindestanforderungen) oder zur Punktevergabe als Bewertungskriterien (Zuschlagskriterien) in der Leistungsbeschreibung eingesetzt werden.
  2. Entwicklung von Fachanwendungen: Wird eine Software neu programmiert, existiert das Produkt bei Vergabe noch nicht. Die Kriterien werden hier als funktionale Anforderungen an den Leistungsgegenstand oder als verbindliche Bedingungen für die Auftragsausführung definiert.

Kernkriterien für ressourcen- und energieeffiziente Software

Um sicherzustellen, dass die Software mit minimalem Ressourcenaufwand arbeitet und die Hardware-Lebensdauer maximiert wird, definiert der Leitfaden detaillierte Anforderungen in mehreren Bereichen:

1. Ressourceneffizienz & Hardware-Inanspruchnahme

  • Systemvoraussetzungen: Die Software muss auf der bestehenden Hardware lauffähig sein. Dies verhindert unnötige Hardware-Neukäufe.
  • Energiemanagement: Die Software darf die Energiesparmodi (z.B. Stand-by, Ruhezustand) des Computers oder verbundener Netzwerke nicht blockieren oder beeinträchtigen.
  • Messbarkeit: Bei Neuentwicklungen sollten Hardware-Auslastung (Prozessor, Arbeitsspeicher) und Energiebedarf im Leerlauf sowie während definierter Standardnutzungsszenarien regelmäßig gemessen und dokumentiert werden.

2. Nutzungsautonomie & Interoperabilität

Nachhaltige Software schränkt die Autonomie der Nutzenden nicht ein und vermeidet Herstellerabhängigkeiten (Lock-in-Effekte).

  • Transparenz: Nutzung offener Standards für Datenformate (z.B. OpenDocument, ASCII), um eine Weiterverarbeitung durch andere Programme zu gewährleisten.
  • Modularität: Bei der Installation sollte gewählt werden können, welche Module tatsächlich benötigt werden, um Ressourcen zu sparen.
  • Werbefreiheit: Vermeidung von unerwünschtem Datenverkehr und Ressourcenverbrauch durch Werbung.
  • Offlinefähigkeit: Die Kernfunktionen der Software sollten (sofern möglich) ohne zwingende Netzwerkanbindung nutzbar sein.

3. Kontinuität und Langlebigkeit

Eines der wichtigsten Kriterien für die Langlebigkeit von Hard- und Software ist der Support-Zeitraum.

  • Der Anbieter muss für mindestens fünf Jahre kostenlose Sicherheitsupdates garantieren.
  • Die Hardware-Anforderungen dürfen sich durch diese Updates nicht signifikant erhöhen.
  • Zudem muss das Produkt am Ende seiner Nutzung einfach und rückstandsfrei deinstallierbar sein.

Handlungsempfehlungen für Vergabestellen in Brandenburg

Für die faire und ressourcenschonende Beschaffungspraxis empfiehlt es sich, die im UBA-Leitfaden beschriebenen Anforderungen schrittweise in die eigenen Vergabeunterlagen aufzunehmen. Besonders die Festschreibung bestehender Hardware-Grenzen als absolute Mindestanforderung (Ausschlusskriterium) schützt effektiv vor ungeplanten IT-Kosten und schont gleichzeitig wertvolle Ressourcen.

Leitfaden herunterladen

Alle Details, Formulierungshilfen für Ausschreibungen und methodische Erläuterungen finden Sie im vollständigen Dokument des Umweltbundesamtes.

📥 Hier das PDF herunterladen: leitfaden_beschaffung_software_Umweltbundesamt.pdf

Quelle: Umweltbundesamt, Juni 2023.