Kritik an der Umsetzung: BAFA fährt Kontrollen zum Lieferkettengesetz drastisch zurück

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet Unternehmen in Deutschland seit 2023 dazu, fundamentale Menschenrechts- und Umweltstandards entlang ihrer globalen Lieferketten einzuhalten. Perspektivisch soll das deutsche Gesetz durch die europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) abgelöst werden. Deren Anwendung beginnt für die Unternehmen jedoch gestaffelt erst ab 2029.

In dieser wichtigen Übergangszeit bleibt allein das deutsche Gesetz wirksam – und mit ihm die zentrale Kontrollfunktion des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Aktuelle Entwicklungen zeigen jedoch, dass diese Kontrollfunktion derzeit stark eingeschränkt ist.

Kleine Anfrage liefert aktuelle Zahlen zur Prüfungspraxis

Eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Personalausstattung des BAFA legt offen, dass die Behörde derzeit personell wie strukturell nicht in der Lage ist, das LkSG in vollem Umfang zu überwachen.

Die Zahlen aus der Anfrage zeichnen folgendes Bild:

  • Personelle Engpässe: Von 101 vorgesehenen Stellen in der zuständigen Abteilung arbeiten derzeit nur noch 40 tatsächlich zum LkSG.
  • Deutlicher Prüfungsrückstand: Von den für das Jahr 2025 erwarteten 1.100 Prüfungen wurden bislang lediglich 308 durchgeführt.
  • Vorläufiger Prüfungsstopp: Neue Prüfungen von Unternehmensberichten werden laut den Erkenntnissen derzeit komplett zurückgestellt.

Hintergrund dieser Entwicklung ist auch eine ausdrückliche Weisung des Bundeswirtschaftsministeriums. Diese sieht unter anderem vor, die Prüfung von Unternehmensberichten einzustellen und die Verhängung von Bußgeldern bei Verstößen auf absolute Ausnahmefälle zu beschränken.

Juristische Zweifel an der Anweisung

Aus Sicht juristischer Expert:innen ist das Vorgehen des Ministeriums umstritten. Der Kritikpunkt: Die Weisung nehme faktisch eine Gesetzesänderung vorweg, die vom Bundestag noch gar nicht beschlossen wurde. Das BAFA sei dadurch gezwungen, von der Durchsetzung aktuell geltenden Rechts abzusehen.

Scharfe Kritik aus der Zivilgesellschaft

Für Organisationen, die sich für faire Beschaffung und globale Gerechtigkeit einsetzen, ist diese Entwicklung ein besorgniserregendes Signal. Sofie Kreusch, Koordinatorin der Initiative Lieferkettengesetz, kommentiert das Vorgehen deutlich:

„Die Antworten auf die Kleine Anfrage zeigen: Der Engpass beim BAFA ist kein Zufall, sondern politisch gewollt. Das Wirtschaftsministerium behindert die Durchsetzung des Lieferkettengesetzes ganz bewusst. Den Preis dafür zahlen die Menschen entlang der Lieferketten deutscher Unternehmen, wenn Verstöße gegen Menschenrechte nicht mehr aufgedeckt werden. Wenn eine Behörde gezielt daran gehindert wird, ihre Arbeit zu tun, ist das kein Verwaltungsdetail, sondern ein rechtlich höchst fragwürdiger Angriff auf wirksamen Menschenrechtsschutz.“

Gerade für Akteure in der fairen Beschaffung zeigt dieser Vorfall, wie wichtig es ist, dass rechtliche Rahmenbedingungen nicht nur verabschiedet, sondern auch kontinuierlich behördlich begleitet und umgesetzt werden.

Weiterführende Informationen und Berichterstattung

Wenn Sie sich tiefer in die Thematik einlesen möchten, finden Sie hier weiterführende Artikel und Medienberichte zu den aktuellen Entwicklungen: