Für die Wertschöpfung vieler Produkte ist der internationale Transport zentral. Das gilt auch für Güter, bei denen in der kommunalen Beschaffung besonderer Wert auf Nachhaltigkeit gelegt wird, da Anbau und Herstellung oft außerhalb der EU stattfinden. Bisher konzentrieren sich die Bemühungen jedoch meist auf den fairen Rohstoffabbau oder die ökologische Produktion, während soziale Kriterien für Transport und Logistik bei der Vergabe kaum formuliert werden.
Eine neue Handreichung des SÜDWIND-Instituts (Stand: August 2026) beleuchtet nun genau diesen Bereich. Das Hintergrundpapier mit dem Titel „Transport und Logistik in der kommunalen Beschaffung“ zeigt auf, dass in der internationalen Transport- und Logistikbranche weitreichende Risiken von Arbeits- und Menschenrechtsverletzungen bestehen.
Menschenrechtliche Risiken entlang der Lieferkette
Die strukturellen Probleme ziehen sich laut der Untersuchung durch alle Stufen der globalen Logistik:
- Straßengüterverkehr in Europa: Intransparente Subunternehmerketten begünstigen extrem niedrige Löhne, überlange Arbeitszeiten und die Umgehung von zwingenden EU-Ruhezeiten.
- Seeschifffahrt: Auf Handelsschiffen gelten oft die Arbeitsrechte von Flaggenstaaten mit nur geringen Regulierungen. Seeleute geraten häufig durch illegale Vermittlungsgebühren in massive Verschuldungssituationen und leiden unter mangelnden Rechten auf See.
- Logistik im Produktionsland: Auch in den Ländern des Globalen Südens (wie etwa Indien) prägen prekäre Beschäftigung, das Fehlen von Arbeitsverträgen und ein stark erhöhtes Unfallrisiko in Häfen und Lagerhäusern den Sektor.
Konkrete Handlungsoptionen für Kommunen
Auch wenn öffentliche Beschaffer die Logistik für bestellte Waren in der Regel nicht direkt beauftragen, sondern diese an den Produktlieferanten gebunden ist, verfügen sie über ihr Vergabevolumen über einen Hebel zur Verbesserung der Bedingungen. Die Handreichung formuliert hierzu unter anderem folgende Lösungsansätze für die Praxis:
- Direkte Beauftragung (z. B. Post- und Botendienste): Die Weitervergabe an Subunternehmen über reine Transportbörsen kann vertraglich ausgeschlossen werden. Kommunen können fordern, dass Auslieferungen primär mit dem eigenen Fuhrpark und festangestelltem Personal des Bieters durchgeführt werden.
- Rahmenverträge: Lieferungen (etwa von Bürobedarf) können über zentrale Depots gebündelt werden, um den generellen Lieferverkehr zu reduzieren und die „letzte Meile“ zur Dienststelle emissionsfrei zu gestalten.
- Beschaffung von Waren: Kommunen sollten im Marktdialog explizit nach Risikoanalysen für den Transportbereich fragen. Zudem kann in Ausschreibungen der Einsatz von Logistikdienstleistern gefordert werden, die bei prozessorientierten Standards wie ECOVADIS positiv bewertet sind. Für den internationalen Seetransport kann als Bemühenspflicht der Einsatz von Schiffen mit Tarifverträgen der Internationalen Transportgewerkschaft (ITF) verlangt werden.
Weiterführende Informationen und Download
Die vollständige Publikation inklusive einer detaillierten Übersicht aller Handlungsmöglichkeiten steht hier zur Verfügung:
